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   BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72   

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BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72 (https://dejure.org/1973,359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 379
  • DB 1973, 1405
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1968 - VI ZR 13/67

    Bürgerlich-rechtliche Natur eines Rückgriffsanspruch des

    Auszug aus BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72
    Subjektive Umstände sind von der Person des jeweiligen für einen Schaden Verantwortlichen nicht derart losgelöst, daß aus ihnen allgemein gültige, auf einen typischen Geschehensablauf hinweisende Erfahrungssätze hergeleitet werden können, die für die Abgrenzung zwischen einfa cher und grober Fahrlässigkeit maßgebend sein können (im Anschluß an BGH VersR 68, 668).

    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - [demnächst] AP Nr. 69 zu § 611 BGB und AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGH VersR 68, 668) ausgeführt hat, ist bei der Abgrenzung der groben Fahrlässigkeit von der normalen Fahrlässigkeit davon auszugehen, daß, soweit es sich um den Begriff der normalen Fahrlässigkeit an sich handelt, auf objektive Umstände abzustellen ist, während bei der Prüfung der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber einen Schaden zugefügt hat, grob fahrlässig gehandelt hat, auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind.

  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

    Auszug aus BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - [demnächst] AP Nr. 69 zu § 611 BGB und AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGH VersR 68, 668) ausgeführt hat, ist bei der Abgrenzung der groben Fahrlässigkeit von der normalen Fahrlässigkeit davon auszugehen, daß, soweit es sich um den Begriff der normalen Fahrlässigkeit an sich handelt, auf objektive Umstände abzustellen ist, während bei der Prüfung der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber einen Schaden zugefügt hat, grob fahrlässig gehandelt hat, auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht zugunsten des Klägers auf die besonderen Sachverhaltsumstände abgestellt, insbesondere auf die Dunkelheit und das regnerische Wetter, die im Unfallzeitpunkt herrschten, und somit grobe Fahrlässigkeit, also einen das in § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigenden Pflichtverstoß (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), rechtsfehlerfrei abgelehnt.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht zugunsten des Beklagten auf die besonderen Sachverhaltsumstände, insbesondere die Dunkelheit, die nicht besonders günstige Ausleuchtung der Kreuzung im Unfallzeitpunkt und die versetzte Straßenführung an der Unfallstelle hingewiesen und grobe Fahrlässigkeit, also einen das in § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigenden Pflichtverstoß (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) abgelehnt.
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Zwar sind die Regeln des Anscheinsbeweises nicht geeignet, normale und grobe Fahrlässigkeit von einander abzugrenzen, weil bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind (BAG Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Das Verhalten eines Berufskraftfahrers ist dann als grob fahrlässig zu werten, wenn die Umstände des Unfalles Anhaltspunkte dafür hergeben, die die Annahme rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe die ihm als Verkehrsteilnehmer obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Grade verletzt und eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung begangen, die das gewöhnliche, nach § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 -, 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 -, 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72- AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Auch kann die Pflichtverletzung nicht als subjektiv unentschuldbar angesehen werden, wie dies die Rechtsprechung für grobe Fahrlässigkeit verlangt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - und vom 20. März 1972 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 42, 70 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 65/84

    Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer

    Bei grober Fahrlässigkeit handelt es sich um eine Sorgfaltspflichtverletzung in ungewöhnlich hohem Maße, wobei eine grobe und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung gegeben sein muß, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit i. S. des § 276 BGB erheblich übersteigt (BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, unter II 1 der Gründe, und vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, unter 3 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1980 - 3 AZR 768/77
    Dieser rechtliche Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Die von ihm vorgenommene Bewertung des Verhaltens des Beklagten ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin über prüfbar, ob das Landesarbeitsgericht von dem richtigen Rechts begriff ausgegangen ist und ob es die zu bewertenden tat sächlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 7» 290 [301 f .] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 4 der Gründe]; BAG 9» 243 [2473 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 4 der Gründe]).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 590/82

    Haftung eines Arbeitnehmers für Schäden an Arbeitsmitteln - Voraussetzung des

    Das Landesarbeitsgericht hat grobe Fahrlässigkeit, also einen das in § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigenden Pflichtverstoß der Beklagten (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), zu Recht abgelehnt.
  • LAG Hamm, 05.07.2001 - 17 Sa 455/01

    Ausführen von Arbeiten während der gesetzlich vorgeschriebenen

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  • LAG Hamm, 26.10.2000 - 17 Sa 1109/00

    Arbeitnehmerhaftung für Schäden des Arbeitgebers; Diebstahl von Geld und

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  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 382/88

    Arbeitnehmer: Haftung bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr trotz

  • BAG, 19.03.1992 - 2 AZR 396/91

    Betriebsübernahme eines Mietshauses und diesbezügliche Arbeitgeberstellung des

  • LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82

    Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob

  • BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch

  • BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88

    Führen eines hoch beladenen Gabelstaplers auf dem Betriebsgelände als

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 78/82

    Formularmäßiger Ausschluß einer vereinbarten Haftungsfreistellung in der

  • LAG Hessen, 11.02.2000 - 2 Sa 979/98

    Haftung eines Filialleiters eines Lebensmittelhandels für abhanden gekommene

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 250/91

    Haftung des Arbeitnehmers wegen positiver Vertragsverletzung - Anspruch eines

  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 203/86

    Arbeitnehmer: Haftung für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 332/82

    Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausübung gefahrgeneigter Arbeit

  • ArbG Köln, 16.05.2002 - 1 Ca 11099/01

    Voraussetzungen für eine Lohnpfändung nach einem behaupteten grob fahrlässig

  • LAG Hessen, 04.11.1987 - 10 Sa 1552/86

    Arbeitnehmerhaftung; Lagerleiter; Schlüsselbund-Verlust

  • BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 420/86
  • BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 300/79
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Rechtsprechung
   BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72   

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https://dejure.org/1973,1243
BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72 (https://dejure.org/1973,1243)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1973 - 4 AZR 270/72 (https://dejure.org/1973,1243)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 (https://dejure.org/1973,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Rückgruppierung eines Angestellten - Präsident des Landesarbeitsamtes - Mitbestimmungsverfahren des Bezirkspersonalrats - Leiter der Dienststelle - Vertretungsmacht - Stellungnahmen der Personalvertretungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1405
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57

    Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72
    Im übrigen ist, worauf das Landesarbeitsgericht mit Recht verweist, entscheidend, daß die den Schwerpunkt der Beteiligungsverfahren ausmachenden Erörterungen mit der Personalvertretung sowie etwaige Entscheidungen durch den Dienststellenleiter oder seinen stän digen Vertreter getroffen werden (BAG 5, 2o3 /~2o6J = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG), was im vorliegenden Falle eben falls unstreitig der Fall war.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Im übrigen schließt die Regelung des § 7 BPersVG nicht aus, daß sich innerhalb eines Verfahrens der Dienststellenleiter bei der Abgabe einer einzelnen Erklärung auch durch andere mit Vertretungsmacht ausgestattete Bedienstete vertreten lassen kann (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 23).
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Für diesen Schluss spricht insbesondere der bei jeder Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB mit zu berücksichtigende Zweck des Vertragsabschlusses (vgl BAG Urteil vom 10.4.1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB mwN) , der bei der Verwendung von Bezugnahmeklauseln auf den TVöD (früher: BAT) allgemein dahin geht, im öffentlichen Dienst grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einheitliches Recht gelten zu lassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es aufgrund der Rechtswirkungen des § 4 Abs. 1 S 1 TVG unmittelbar und zwingend oder "nur" aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung zur Anwendung kommt (BAGE 27, 22, 31 f = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung) .
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Stellungnahme des örtlichen Personalrats vom 11. Februar 1982, die der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. das Urteil des Senats vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB), diesen Anforderungen entspricht, da darin lediglich in ganz allgemeiner Weise die Rede davon ist, in absehbarer Zeit werde keine Stelle der Lohngruppe IV im Dienstbereich O frei.
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Wird ein anderer Bediensteter tätig, so muß er im Einzelfall hierzu mit ausdrücklicher Vollmacht ausgestattet sein (so BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 24; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 7 Rz 12).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Wäre er dazu veranlaßt, dann hätte er die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu würdigen, nach der nur die in § 7 BPersVG bezeichneten Personen für die Dienststelle handeln und sich dabei allenfalls in Einzelfällen, nicht aber generell von anderen Beschäftigten vertreten lassen dürfen (BAG, Urteile vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - , vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37>).
  • BAG, 08.09.1988 - 6 AZR 245/87

    Schulhausmeister-Aufsichtstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Zustandekommen

    Dazu gehören insbesondere vorausgegangene Erklärungen und vorausgegangenes Verhalten der Vertragspartner (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB).
  • BAG, 08.09.1988 - 6 AZR 37/87

    Aufsichtstätigkeiten eines Schulhausmeisters außerhalb der Schulzeiten - Höhe von

    Dazu gehören insbesondere vorausgegangene Erklärungen und vorausgegangenes Verhalten der Vertragspartner (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 735/85

    Kündigung wegen Betriebsstillegung eines Krankenhauses - Einbeziehung des

    Wird ein anderer Bediensteter tätig, so muß er im Einzelfall hierzu mit ausdrücklicher Vollmacht ausgestattet sein (so BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 24; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 7 Rz 12).
  • BAG, 08.09.1988 - 6 AZR 453/87
    Rechtserhebliche Begleitumstände , die mitzuberücksichtigen sind, weil sie den Sinn und Erklärungswert der Vereinbarung vom 15. Januar 1976 beeinflussen können, sind vorausgegangene Erklärungen und das Verhalten der Vertragspartner (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB).
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